4.1 Wertbegriffe

4.1.1 Anschaffungskosten (AK)

 

Rz. 96

 
Kriterien HGB IFRS EStG
Norm § 255 Abs. 1 HGB. IAS 2.11, 16.16 ff. und 38.25. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG, R 6.2 EStR.
 

Rz. 97

 
Zusammensetzung

Anschaffungspreis

+ Nebenkosten

+ nachträgliche Anschaffungskosten

– direkt zuzuordnende Preisminderungen

= AK

Anschaffungspreis

+ Nebenkosten

+ nachträgliche Anschaffungskosten

– Preisminderungen

= AK

Anschaffungspreis

+ Nebenkosten

+ nachträgliche Anschaffungskosten

– direkt zuzuordnende Preisminderungen

= AK
 

Rz. 98

 
Finanzierungskosten Ansatzverbot. Ansatzwahlrecht bei qualifying assets. Ansatzverbot.
 

Rz. 99

 
Anschaffungskosten beim Tausch

Wahlrecht:

  • Ansatz des eingetauschten Vermögensgegenstands mit dem Buchwert oder
  • mit dem tatsächlichen Wert des hingegebenen Gegenstands und Gewinnrealisierung (GoB).
  • Sind hingegebener und erhaltener Vermögenswert in Funktion, Einsatz und Wert gleichartig, entsprechen die AK des erworbenen Vermögenswertes dem Buchwert des hingegebenen.
  • Bestehen Ungleich­heiten, ist der Tauschvorgang erfolgswirksam zu erfassen ­(IAS 16.26 f.).
Ansatz des gemeinen Wertes des hingegebenen Wirtschaftsguts (§ 6 Abs. 6 Satz 1 EStG).

4.1.2 Herstellungskosten (HK)

 

Rz. 100

 
Kriterien HGB IFRS EStG
Norm § 255 Abs. 2 HGB. IAS 2.10 ff. § 6 Abs. 1 Nrn. 1, 1b EStG
 

Rz. 101

 
Konzeption Vollkostenansatz. Vollkostenansatz. Vollkostenansatz.
 

Rz. 102

 
Einzelkosten Einbeziehungspflicht, § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB. Einbeziehungspflicht. Einbeziehungspflicht.
 

Rz. 103

 
Material- und Fertigungsgemeinkosten, Werteverzehr des AV (produktionsbedingt) Einbeziehungspflicht, § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB. Einbeziehungspflicht. Einbeziehungspflicht.
 

Rz. 104

 

Produktionsbezogene allgemeine Verwaltungsgemeinkosten sowie

angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung
Einbeziehungswahlrecht, § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB. Einbeziehungspflicht. Einbeziehungswahlrecht (Übernahme der Werte der HB, § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG). Jedoch übereinstimmende Wahlrechtsausübung mit der Handelsbilanz gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1b Satz 2 EStG
 

Rz. 105

 
Nicht produktionsbezogene allgemeine Verwaltungsgemeinkosten Einbeziehungsverbot. Einbeziehungsverbot. Einbeziehungsverbot.
 

Rz. 106

 
Fremdkapitalkosten Einbeziehungswahlrecht, wenn FK zur Herstellung des Vermögensgegenstandes eingesetzt wird und soweit die FK-Kosten auf den Zeitraum der Herstellung entfallen (§ 255 Abs. 3 Satz 2 HGB). Einbeziehungspflicht bei qualifying assets (IAS 23.5-11). Einbeziehungswahlrecht (R 6.3 Abs. 5 EStR i. d. F. EStÄR 2012).
 

Rz. 107

 
Forschungskosten Einbeziehungsverbot (§ 255 Abs. 2 Satz 4 HGB). Einbeziehungsverbot (IAS 38.54). Einbeziehungsverbot (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG).
 

Rz. 108

 
Entwicklungskosten Einbeziehungspflicht bei selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens (§ 255 Abs. 2a HGB). Einbeziehungspflicht, wenn die Bedingungen des IAS 38.57 erfüllt sind. Einbeziehungsverbot (§ 5 Abs. 2 EStG).

4.2 Bewertungsvereinfachungsverfahren

 

Rz. 109

 
Kriterien HGB IFRS EStG
Festbewertung

Für Sachanlagen und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (§ 256 HGB ­i. V. m. § 240 Abs. 3 HGB).

Überprüfung des Festwertes alle 3 Jahre.
Unbekannt.

Für Sachanlagen und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (R 5.4 Abs. 3 EStR, H 5.4 EStH).

Überprüfung des Festwertes i. d. R. alle 3 Jahre, mindestens alle 5 Jahre.
 

Rz. 110

 
Gruppenbewertung

Für gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens und gleichartige oder annähernd gleichwertige andere bewegliche Vermögensgegenstände und Schulden (§ 256 HGB ­i. V. m. § 240 Abs. 4 HGB).

Bewertung erfolgt zum gewogenen Durch­schnittswert.
Für Vorratsvermögen ­gem. IAS 2.25.

Für gleichartige Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens.

Bewertung erfolgt zum gewogenen Durchschnittswert (R 6.8 Abs. 3, 4 EStR).
 

Rz. 111

 
Pauschalbewertung

GoB: Ermittlung der AK-Nebenkosten,

Bewertung der Forderungen aus L/L und

Wertermittlung bestimmter Rückstellungen.
  • Für die Ermittlung der HK gem. IAS 2.21 in Form der Standardkostenmethode möglich, wenn die Ergebnisse den Ist-Kosten nahekommen.
  • Keine Pauschalbewertung von Forderungen.
Zulässig und üblich bei der Bewertung der Forderungen aus LuL, Verbindlichkeiten und Wertermittlung bestimmter Rückstellungen (BFH, Urteil v.1.4.1958, BStBl 1958 III S. 291; v. 2.5.1969, BStBl 1969 II S. 700; v. 16.7.1981, BStBl 1981 II S. 766; v. 22.11.1988, BStBl 1989 II S. 359).
 

Rz. 112

 
Verbrauchsfolge­verfahren Für Vorratsvermögen Lifo oder Fifo (§ 256 HGB). Fifo (IAS 2.25) Für Vorratsvermögen nur Lifo (§ 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG, R 6.9 Abs. 1 ­EStR 2012). Bei Abweichung zur Handelsbilanz Aufzeichnungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG.

4.3 Aktiva

4.3.1 Immaterielle Vermögenswerte

 

Rz. 113

 
Kriterien HGB IFRS EStG
Zugangs­bewertung AK/HK (§ 253 Abs. 1 HGB). AK/HK. AK (§ 6 Abs. 1 EStG).
 

Rz. 114

 
Forschungskosten Aufwand der Periode (§ 255 Abs. 2 Satz 4 HGB). Aufwand der Periode (IAS 38.54). Aufwand der Periode (§ 5 Abs. 2 EStG).
 

Rz. 115

 
Entwicklungskosten HK (§ 255 Abs. 2a HGB ­i. V. m. § 255 Abs. 2 HGB).
  • Bestandteil der HK, wenn die Bedingungen des IAS 38.57 kumuliert erfüllt sind.
  • Nachaktivierung ist nicht zulässig ...

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