Rz. 55

 
Kriterien HGB IFRS EStG
 

Vermögensgegenstand:

  • HGB kennt keine verbindliche Definition.
  • Sachen, Rechte und sonstige wirtschaftliche Werte.
  • Bilanzierungsfähigkeit, wenn selbstständig verwertbar, bewertbar und wirtschaftlich zugehörig (§ 246 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Definition Vermögenswert (F.4.4 ff.; IAS 38.8):

  • ist eine Ressource, die aufgrund eines Ereignisses in der Vergangenheit in der Verfügungsmacht des Unternehmens steht und
  • einen zukünftigen Nutzen generiert

­Ansatzkriterien:

  • Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Mittelzuflusses (> 50 %) und
  • zuverlässig messbar ist.

Wirtschaftsgut:

  • EStG kennt keine ­Legaldefinition.
  • Rechtsgegenstand oder vermögenswerter ­Vorteil.
  • Werthaltigkeit, Eigenständigkeit, Verkehrsfähigkeit (Übertragung im Rahmen einer Betriebsveräußerung ausreichend)
(Rechtsprechung des BFH).

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