Rz. 44
Kriterien | HGB (nur Kapitalgesellschaften) | IFRS |
---|---|---|
Wirtschaftliche Betrachtungsweise (substance over form) |
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Nicht die rechtlichen, sondern die wirtschaftlichen Verhältnisse sind entscheidend, was aber nicht mehr explizit im Rahmenkonzept genannt wird (F.BC3.26). |
Rz. 45
Wirtschaftlichkeit (cost/benefit constraint) |
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In den Jahresabschluss sind Informationen aufzunehmen, wenn deren Entscheidungsnutzen die Kosten der Informationsbereitstellung übersteigen (F.2.39-43). |
Rz. 46
Relevanz (relevance) | Kein expliziter GoB. | Entscheidungsrelevant ist eine Information dann, wenn sie dem Adressaten nutzt, d. h. seine wirtschaftlichen Entscheidungen beeinflusst (F.2.6 ff.). Dazu muss die entscheidungsnützliche Information relevant und glaubwürdig sein (F.2.17). |
Rz. 47
Grundsatz des Nichtausweises schwebender Geschäfte | GoB, der sich aus § 246 Abs. 1 HGB ableiten lässt. | Grundsätzliches Ansatzverbot, da Definition des asset oder liability nicht erfüllt. |
Grundsatz des Nichtausweises schwebender Geschäfte (Forts.) | Ausnahmen:
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Ausnahmen:
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