Rz. 53
Kriterien | HGB (nur Kapitalgesellschaften) | IFRS |
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Der Jahresabschluss muss für sachverständige Dritte innerhalb kurzer Zeit zu verstehen sein (GoB). | Informationen sind so aufzubereiten, dass sie für einen fachkundigen Leser verstehbar sind (F.2.34). |
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