Rz. 9

 
Kriterien HGB (nur Kapital­gesellschaften) IFRS
Primärer Zweck

Einzelabschluss: institutioneller ­Gläubigerschutz (Ermittlung des ausschüttungsfähigen Gewinns) sowie Besteuerungsvorgabe.

Konzernabschluss: Anleger-, Gläubiger- und sonstige Adressateninformation.
Anleger- und Gläubiger­information Bereitstellung entscheidungsnütz­licher ­Informationen (decision usefulness) (F.1.2, IAS 1.9 und 15).
 

Rz. 10

 
Sekundärer Zweck Einzelabschluss: Anleger-, Gläubiger- und sonstige Adressaten­information. Information sonstiger ­Adressaten.

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