Rechnungsangaben

§ 14 Abs. 4 UStG

Prüfungspflicht des Leistungsempfängers

Abschn. 15.2 Abs. 1 UStAE

Abschn. 15.11 Abs. 3 und 4 UStAE

Berichtigung

§ 14 Abs. 6 Nr. 5 UStG

§ 31 Abs. 5 UStDV

Abschn. 14.11 UStAE
1. Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers

Falsche Identität des Leistenden: kein Vorsteuerabzug[1]

Unrichtige Angaben: kein Vorsteuerabzug[2]

Schreibfehler: Vorsteuerabzug bleibt erhalten, sofern Identifizierung eindeutig möglich

Falsche Anschrift des Leistungsempfängers: Vorsteuerabzug, wenn Identität gewahrt[3]

Abschn. 15.2 Abs. 15 und 20 UStAE, Abschn. 15.11 Abs. 3 Satz 3 UStAE

Berichtigung ist möglich, sofern keine Verwechslungsgefahr mit anderen, tatsächlich existierenden Unternehmen bestehen
2. Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers Unrichtige Steuernummer. bzw. USt-IdNr.: Vorsteuerabzug bleibt erhalten, wenn Unrichtigkeit dem Leistungsempfänger nicht kenntlich ist[4]
Sonstige unrichtige Angaben: kein Vorsteuerabzug[5]
Rückwirkende Berichtigung möglich[6]
3. Ausstellungsdatum Unrichtige Angaben: kein Vorsteuerabzug[7] Rückwirkende Berichtigung möglich
4. Rechnungsnummer Unrichtige Rechnungsnummer: Vorsteuerabzug, wenn dies dem Leistungsempfänger nicht kenntlich ist[8] Rückwirkende Berichtigung möglich
5. Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung Nicht ausgeführte Lieferung oder sonstige Leistung:[9] kein Vorsteuerabzug
ungenaue Leistungsbezeichnung: Vorsteuerabzug möglich[10]

Keine rückwirkende Berichtigung, falls Leistungsbeschreibung nicht sachbezogen ist (z. B. "Lieferung")

Ansonsten rückwirkende Ergänzungen möglich

Anhand Lieferschein etc. Berichtigung durch Empfänger der Abrechnung ohne Rücksprache mit Abrechnungsaussteller möglich[11]
6. Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung oder der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts in den Fällen, sofern dieser Zeitpunkt feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist Unrichtige Angaben: kein Vorsteuerabzug[12] Bei Lieferung Berichtigung durch Empfänger der Abrechnung nach Rücksprache mit ­Abrechnungsaussteller bzw. in Abstimmung mit dem Lieferschein möglich[13]
7. Nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt sowie jede im Voraus vereinbarte Entgeltsminderung Unrichtige Angaben: kein Vorsteuerabzug[14]
Rechenfehler Entgeltsermittlung: Vorsteuerabzug nur i. H. d. "kleineren" Betrags (14c-Fall)
Entgeltsangabe fehlt: kein Vorsteuerabzug[15]
Rückwirkende Berichtigung möglich
8. Anzuwendender Steuersatz sowie der auf das Entgelt ent­fallende Steuerbetrag bzw. bei Steuerbefreiung Hinweis auf Steuerbefreiung Unrichtige Angaben: kein Vorsteuerabzug[16]
Falscher Steuersatz oder Steuerbetrag: Vorsteuer nur i. H. d. "kleineren" Betrags (14c-Fall)
Unklare Optionsvereinbarung:[17] kein Vorsteuerabzug[18]
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers:[19] kein USt-Ausweis erforderlich[20]
Nicht rückwirkend berichtigungsfähig
Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis[21] Grundsatz: kein Vorsteuerabzug[22]
Ausnahme bei tatsächlich durchgeführten Lieferungen oder Leistungen:
Zu hohe USt: Vorsteuer nur i. H. d. "richtigen" kleineren Betrags[23]
Zu niedrige USt: Vorsteuer nur i. H. d. ausgewiesenen Betrags[24]

Zu hohe/niedrige USt: Berichtigung durch Abrechnungsaussteller möglich[25]

Sonderregelung Geschäftsveräußerung/Optionsfälle:[26] Abstimmung mit FiA des Leistungsempfängers notwendig[27]
Innenumsätze (Lieferungen innerhalb eines umsatzsteuerlichen Unternehmens) "Innenrechnung" mit USt-Ausweis: kein Vorsteuerabzug[28]  

Checkliste 1: So sichern Sie sich den Vorsteuerabzug

 
Achtung

Zahlungspflicht für Umsatzsteuer unabhängig von Vorsteuerabzug

Die Verpflichtung zur Entrichtung der Umsatzsteuer besteht unabhängig von einem möglichen Vorsteuerabzug. Auch bei Versagung des Vorsteuerabzugs bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Umsatzsteuer erhalten.[29]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge