Soweit der Kunde nach Ausführung der einzelnen Lieferungen im abgelaufenen Geschäfts-/Wirtschaftsjahr die Forderungen aus Lieferungen beglichen hat, hat der Lieferant das Entgelt hierfür vereinnahmt.
Bonuszusage
L hat seinem Kunden K einen Umsatzbonus von 2 % für den Fall zugesagt, dass dieser im zurückliegenden Jahr eine Gesamtwarenmenge von netto mehr als 600.000 EUR abgenommen hat. K hat im Jahr 01 für 650.000 EUR zuzüglich USt Waren bezogen. Voranmeldungszeitraum gem. § 18 Abs. 2 UStG ist für L der Kalendermonat.
L hat die Lieferungen an K insgesamt im Jahr 01 gebucht:
Konto SKR 03 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1400 | Forderungen aus Lieferungen/Leistungen | 773.500 | 8200 | Umsatzerlöse | 650.000 |
1776 | 19 % Umsatzsteuer | 123.500 |
Konto SKR 04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1200 | Forderungen aus Lieferungen/Leistungen | 773.500 | 4000 | Umsatzerlöse | 650.000 |
3806 | 19 % Umsatzsteuer | 123.500 |
Im Lauf des Jahres 01 hat K seine Verbindlichkeiten aus Lieferungen gegenüber L insgesamt beglichen. L hat daher hinsichtlich der Geschäfte mit K noch insgesamt gebucht:
Konto SKR 03 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1200 | Bank | 773.500 | 1400 | Forderungen aus Lieferungen/Leistungen | 773.500 |
Konto SKR 04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1800 | Bank | 773.500 | 1200 | Forderungen aus Lieferungen/Leistungen | 773.500 |
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