Erkennt der Lieferant eine Minderung des Kunden an, wird der Kaufpreis herabgesetzt. Dadurch mindert sich die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer. Der Lieferant muss daher den geschuldeten Steuerbetrag und der Kunde den in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug berichtigen.[1]
Preisnachlass nach Mängelrüge
Kunde K hat eine Mängelrüge erhoben. Der Lieferant L gewährt ihm hierauf einen Preisnachlass i. H. v. 500 EUR.
Durch den Preisnachlass reduziert sich die Forderung des L um 500 EUR. Um 500 EUR ermäßigt sich das Bruttoentgelt. Darin sind 19/119 Umsatzsteuer enthalten, also 19/119 × 500 EUR = 79,83 EUR.
Bruttominderung | 500,00 EUR |
Umsatzsteuer | – 79,83 EUR |
Nettominderung | 420,17 EUR |
U bucht den Preisnachlass, also die Minderung:
Konto SKR 03 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
8720 | Erlösschmälerungen 19 % | 420,17 | 1400 | Forderungen aus Lieferungen/Leistungen | 500,00 |
1776 | 19 % Umsatzsteuer | 79,83 |
Konto SKR 04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
4720 | Erlösschmälerungen 19 % | 420,17 | 1200 | Forderungen aus Lieferungen/Leistungen | 500,00 |
3806 | 19 % Umsatzsteuer | 79,83 |
Hatte der Kunde bereits gezahlt, bevor die Mängelrüge vom Lieferanten anerkannt worden ist, reicht die Anerkennung der Mängelrüge für die Berichtigung der Umsatzsteuerverpflichtung des Lieferanten und des Vorsteueranspruchs des Kunden nicht aus. Hinzukommen muss die Rückzahlung des Entgelts an den Kunden.[2]
Mängelrüge nach Entgeltzahlung
Unternehmer L lieferte am 10.9.01 eine Maschine zum Kaufpreis von 80.000 EUR zuzüglich Umsatzsteuer an K. Dieser überwies den Kaufpreis am 20.10.01. Am 15.11.01 machte K technische Mängel geltend. L und K einigten sich am 15.12.01 auf eine Minderung des Kaufpreises i. H. v. 10.000 EUR netto. L überwies diesen Betrag zuzüglich Umsatzsteuer am 10.1.02 an K. Voranmeldungszeitraum gem. § 18 Abs. 2 UStG ist für L der Kalendermonat.
Buchungen des L:
Am 10.9.01
Konto SKR 03 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1400 | Forderungen aus Lieferungen/Leistungen | 95.200 | 8200 | Umsatzerlöse | 80.000 |
1776 | 19 % Umsatzsteuer | 15.200 |
Konto SKR 04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1200 | Forderungen aus Lieferungen/Leistungen | 95.200 | 4000 | Umsatzerlöse | 80.000 |
3806 | 19 % Umsatzsteuer | 15.200 |
Am 20.10.01
Konto SKR 03 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1200 | Bank | 95.200 | 1400 | Forderungen aus Lieferungen/Leistungen | 95.200 |
Konto SKR 04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1800 | Bank | 95.200 | 1200 | Forderungen aus Lieferungen/Leistungen | 95.200 |
Durch die Vereinbarung der Minderung des Kaufpreises erhielt K eine Forderung auf Rückzahlung i. H. v. 11.900 EUR (10.000 EUR zuzüglich 19 % USt) – für L ergibt sich eine sonstige Verbindlichkeit. In Höhe der Erlösschmälerung von 10.000 EUR verminderten sich die Umsatzerlöse bei L im Jahr 01. Die Umsatzsteuer minderte sich aber erst nach der tatsächlichen Rückzahlung in Höhe der Minderung am 10.1.02. L bucht daher:
Konto SKR 03 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
8720 | Erlösschmälerungen 19 % | 10.000 | 1700 | Sonstige Verbindlichkeiten | 11.900 |
1766 | Umsatzsteuer nicht fällig 19 % | 1.900 |
Konto SKR 04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
4720 | Erlösschmälerungen 19 % | 10.000 | 3500 | Sonstige Verbindlichkeiten | 11.900 |
3816 | Umsatzsteuer nicht fällig 19 % | 1.900 |
Zur Konteneröffnung im Jahr 02 sind die Saldenvorträge der Konten "Noch nicht fällige Umsatzsteuer" und "Sonstige Verbindlichkeiten" zu übernehmen:
Konto SKR 03 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1766 | Umsatzsteuer nicht fällig 19 % | 1.900 | 9000 | Saldenvorträge Sachkonten | 1.900 |
Konto SKR 04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
3816 | Umsatzsteuer nicht fällig 19 % | 1.900 | 9000 | Saldenvorträge Sachkonten | 1.900 |
Konto SKR 03 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
9000 | Saldenvorträge Sachkonten | 11.900 | 1700 | Sonstige Verbindlichkeiten | 11.900 |
Konto SKR 04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
9000 | Saldenvorträge Sachkonten | 11.900 | 3500 | Sonstige Verbindlichkeiten | 11.900 |
Buchung des L bei Zahlungseingang am 10.1.02:
Durch die Überweisung der Kaufpreisminderung erfolgte die Rückzahlung des Entgelts. Damit änderte sich die Bemessungsgrundlage für den Umsatz um netto 10.000 EUR. L hat den hierfür geschuldeten Umsatzsteuerbetrag für Januar 02 zu berichtigen.[3] L bucht:
Konto SKR 03 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1700 | Sonstige Verbindlichkeiten | 11.900 | 1200 | Bank | 11.900 |
Konto SKR 04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
3500 | Sonstige Verbindlichkeiten | 11.900 | 1800 | Bank | 11.900 |
Konto SKR 03 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto ... |
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