Erkennt der Lieferant eine Minderung des Kunden an, wird der Kaufpreis herabgesetzt. Dadurch mindert sich die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer. Der Lieferant muss daher den geschuldeten Steuerbetrag und der Kunde den in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug berichtigen.[1]

 
Praxis-Beispiel

Preisnachlass nach Mängelrüge

Kunde K hat eine Mängelrüge erhoben. Der Lieferant L gewährt ihm hierauf einen Preisnachlass i. H. v. 500 EUR.

Durch den Preisnachlass reduziert sich die Forderung des L um 500 EUR. Um 500 EUR ermäßigt sich das Bruttoentgelt. Darin sind 19/119 Umsatzsteuer enthalten, also 19/119 × 500 EUR = 79,83 EUR.

 
Bruttominderung 500,00 EUR
Umsatzsteuer – 79,83 EUR
Nettominderung 420,17 EUR

U bucht den Preisnachlass, also die Minderung:

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag
8720 Erlösschmälerungen 19 % 420,17 1400 Forderungen aus Lieferungen/Leistungen 500,00
1776 19 % Umsatzsteuer 79,83      
 
Konto SKR 04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4720 Erlösschmälerungen 19 % 420,17 1200 Forderungen aus Lieferungen/Leistungen 500,00
3806 19 % Umsatzsteuer 79,83      

Hatte der Kunde bereits gezahlt, bevor die Mängelrüge vom Lieferanten anerkannt worden ist, reicht die Anerkennung der Mängelrüge für die Berichtigung der Umsatzsteuerverpflichtung des Lieferanten und des Vorsteueranspruchs des Kunden nicht aus. Hinzukommen muss die Rückzahlung des Entgelts an den Kunden.[2]

 
Praxis-Beispiel

Mängelrüge nach Entgeltzahlung

Unternehmer L lieferte am 10.9.01 eine Maschine zum Kaufpreis von 80.000 EUR zuzüglich Umsatzsteuer an K. Dieser überwies den Kaufpreis am 20.10.01. Am 15.11.01 machte K technische Mängel geltend. L und K einigten sich am 15.12.01 auf eine Minderung des Kaufpreises i. H. v. 10.000 EUR netto. L überwies diesen Betrag zuzüglich Umsatzsteuer am 10.1.02 an K. Voranmeldungszeitraum gem. § 18 Abs. 2 UStG ist für L der Kalendermonat.

Buchungen des L:

Am 10.9.01

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1400 Forderungen aus Lieferungen/Leistungen 95.200 8200 Umsatzerlöse 80.000
      1776 19 % Umsatzsteuer 15.200
 
Konto SKR 04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1200 Forderungen aus Lieferungen/Leistungen 95.200 4000 Umsatzerlöse 80.000
      3806 19 % Umsatzsteuer 15.200

Am 20.10.01

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1200 Bank 95.200 1400 Forderungen aus Lieferungen/Leistungen 95.200
 
Konto SKR 04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1800 Bank 95.200 1200 Forderungen aus Lieferungen/Leistungen 95.200

Durch die Vereinbarung der Minderung des Kaufpreises erhielt K eine Forderung auf Rückzahlung i. H. v. 11.900 EUR (10.000 EUR zuzüglich 19 % USt) – für L ergibt sich eine sonstige Verbindlichkeit. In Höhe der Erlösschmälerung von 10.000 EUR verminderten sich die Umsatzerlöse bei L im Jahr 01. Die Umsatzsteuer minderte sich aber erst nach der tatsächlichen Rückzahlung in Höhe der Minderung am 10.1.02. L bucht daher:

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag
8720 Erlösschmälerungen 19 % 10.000 1700 Sonstige Verbindlichkeiten 11.900
1766 Umsatzsteuer nicht fällig 19 % 1.900      
 
Konto SKR 04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4720 Erlösschmälerungen 19 % 10.000 3500 Sonstige Verbindlichkeiten 11.900
3816 Umsatzsteuer nicht fällig 19 % 1.900      

Zur Konteneröffnung im Jahr 02 sind die Saldenvorträge der Konten "Noch nicht fällige Umsatzsteuer" und "Sonstige Verbindlichkeiten" zu übernehmen:

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1766 Umsatzsteuer nicht fällig 19 % 1.900 9000 Saldenvorträge Sachkonten 1.900
 
Konto SKR 04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
3816 Umsatzsteuer nicht fällig 19 % 1.900 9000 Saldenvorträge Sachkonten 1.900
 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag
9000 Saldenvorträge Sachkonten 11.900 1700 Sonstige Verbindlichkeiten 11.900
 
Konto SKR 04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
9000 Saldenvorträge Sachkonten 11.900 3500 Sonstige Verbindlichkeiten 11.900

Buchung des L bei Zahlungseingang am 10.1.02:

Durch die Überweisung der Kaufpreisminderung erfolgte die Rückzahlung des Entgelts. Damit änderte sich die Bemessungsgrundlage für den Umsatz um netto 10.000 EUR. L hat den hierfür geschuldeten Umsatzsteuerbetrag für Januar 02 zu berichtigen.[3] L bucht:

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1700 Sonstige Verbindlichkeiten 11.900 1200 Bank 11.900
 
Konto SKR 04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
3500 Sonstige Verbindlichkeiten 11.900 1800 Bank 11.900
 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto ...

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