Der Verkauf der Ware wird zunächst mit dem vollen (vereinnahmten) Bruttopreis in der Tageskasse, auf dem Bankkonto oder in den Forderungen erfasst und gebucht. Die Barzahlungsrabatte im Einzelhandel sind, wenn die Auszahlungen bzw. Gutschriften an die Kunden erfolgen, Erlösschmälerungen.

Für Kapitalgesellschaften ist der Abzug von Erlösschmälerungen in § 277 Abs. 1 HGB vorgeschrieben und betrifft Barzahlungsnachlässe, Umsatzvergütungen, Mengenrabatte, Sondernachlässe, Kundenskonti, Treuerabatte etc. als Preisnachlässe.

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