Rz. 1

Die folgenden Ausführungen befassen sich mit externen, periodischen (jährlichen) Unternehmensprüfungen der Rechnungslegung (z. B. Einzel-Jahresabschluss und Einzel-Lagebericht) privatrechtlicher Unternehmen. Es stehen vor allem privat organisierte Prüfungen, insbesondere solche mit gesetzlicher Grundlage, im Zentrum des Interesses, deren Träger nur Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer sowie Wirtschaftsprüfungs- bzw. Buchprüfungsgesellschaften sein können. Hierbei handelt es sich um sog. Vorbehaltsprüfungen, die wegen ihrer Komplexität und Kompliziertheit nur von Personen durchgeführt werden dürfen, die eine bestimmte Qualifikation (Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer) aufweisen.

 

Rz. 2

Weiterhin beschränken sich die Darlegungen in diesem Beitrag auf handelsrechtliche Pflichtprüfungen von Kapitalgesellschaften und ihnen gesetzlich gleichgestellte Unternehmen. Im Einzelnen werden die Grundlagen der jährlichen Rechnungslegungsprüfung bei den bedeutendsten Formen der Personenhandels- (OHG, KG) und der Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH) vermittelt. Mithin bleiben periodische und aperiodische Besonderheiten, die z. B. im Rahmen von Gründungen, Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Umwandlungen, Unternehmenszusammenschlüssen, Verschmelzungen, Gesellschafterwechseln, Konkursen und Liquidationen sowie der Besteuerung auftreten, unberücksichtigt.[1]

[1] Vgl. Freidank, Unternehmensüberwachung, 2012, S. 354 ff; IDW, WP Handbuch, 14. Aufl. 2014, Band II, S. 447 ff.; "Abschlussprüfung nach Handelsrecht – Unternehmen von öffentlichem Interesse"; "Konzernabschlussprüfung".

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