Nutzt der Unternehmer das Fahrzeug für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, ist der private Nutzungswert i. H. v. 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer[1]je Wegstrecke der einfachen Fahrt zu erhöhen.[2] Allerdings kann die einfache Wegstrecke einer Familienheimfahrt pro Woche steuermindernd mit 0,30 EUR angesetzt werden (In den VZ 2022 bis 2026 für die ersten 20 Kilometer 0,30 EUR, für jeden weiteren Kilometer 0,38 EUR). Dieser Betrag ist dann vom ermittelten privaten Nutzungswert auf Basis von 0,002 % des Listenpreises abzuziehen. Sofern sich eine negative Differenz ergibt, führt diese zu fiktiven Betriebsausgaben.

 
Praxis-Beispiel

Heimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung

Der Unternehmer U fährt im Kalenderjahr 2020 wöchentlich einmal mit dem betrieblichen Pkw (Listenpreis: 45.000 EUR) zum privaten Wohnsitz nach Hamburg. Die einfache Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsort beträgt 400 km. Der Hinzurechnungsbetrag ermittelt sich wie folgt:

 
0,002 % × 45.000 EUR × 400 km   360,00 EUR
./. 400 km × 0,30 EU ./. 120,00 EUR
Hinzurechnungsbetrag je Fahrt   240,00 EUR

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