Der Privatanteil wird bei der Fahrtenbuchmethode genau berechnet. Durch Belege der entsprechenden Aufwendung für das Fahrzeug (z. B. Tankquittungen und Werkstattrechnungen) und die planmäßigen Abschreibungen werden die Gesamtaufwendungen ermittel. Die Gesamtaufwendungen werden dann der privaten Nutzung im Verhältnis zugeordnet. Das Fahrtenbuch dient dazu, das Verhältnis zwischen den privaten und den betrieblichen Fahrten nachzuweisen.[1] Hierzu wird anhand der Gesamtaufwendungen ein Kostensatz pro gefahrenen Kilometer berechnet, dieser ist dann auf die Privatfahrten anzuwenden. Die Fahrtenbuchmethode ist einheitlich für Privatfahren, Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte/Tätigkeitsstätte und für Familienheimfahrten zu berücksichtigen. Ein Fahrtenbuch, das nicht während des ganzen Kalenderjahres geführt wurde, ist nach der Rechtsprechung des BFH als nicht ordnungsgemäß anzusehen.[2]

 
Praxis-Tipp

Vorteile der Fahrtenbuchmethode

Die Fahrtenbuchmethode ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn der Anteil der privaten Fahrten im Verhältnis zu der Gesamtnutzung eher gering ist, das Fahrzeug einen hohen Listenpreis hat, wodurch nach der 1 %-Regelung ein unverhältnismäßig hoher Privatanteil berechnet würde.

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