Kosten für Telefongespräche, die während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit von mindestens 1 Woche Dauer anfallen, können Werbungskosten sein.[1] Entsprechendes gilt für ein Ferngespräch, das im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung anstelle einer Familienheimfahrt mit Angehörigen geführt wird, die zum eigenen Hausstand des Arbeitnehmers gehören.[2]
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