Für die private Mitbenutzung eines betrieblichen Internetzugangs und der Online-Verbindungen gelten die gleichen Grundsätze wie für einen Telefonanschluss. Die Ermittlung des privaten Nutzungsanteils wird auch hier vielfach nur im Wege einer sachgerechten Schätzung möglich sein.
Aufzeichungen als Nachweis der privaten Nutzung
Um den geschätzten Betrag glaubhaft zu machen, empfiehlt es sich ebenfalls, über einen repräsentativen Zeitraum (zwischen 3 und 12 Monaten, abhängig von den Umständen des Einzelfalls) Aufzeichnungen zu führen, anhand derer nachgewiesen werden kann, in welchem Umfang eine private und eine betriebliche Nutzung des Internets erfolgt. Soweit vorhanden, können die aufgeschlüsselten Verbindungsnachweise der Telefongesellschaft bzw. des Netzbetreibers herangezogen werden.
Als Aufteilungsmaßstab für die betriebliche und die private Nutzung ist der Zeitfaktor der Internetnutzung zugrunde zu legen.
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