Preisbedingte Abweichungen lassen sich auf Änderungen der Istpreise gegenüber den Festpreisen der Planung zurückführen und resultieren im Einzelnen aus:

  • Preisänderungen bezogener Einsatzstoffe,
  • Änderungen der Verrechnungspreise der sekundär verrechneten Kostenstellen und
  • Veränderungen der Tarifstruktur im Personalbereich.

Man spricht daher in diesem Zusammenhang neben Preisabweichungen auch von Abweichungen sekundärer Stellen sowie Tarifabweichungen. Da der Kostenstellenverantwortliche jedoch nur selten die Faktoren beeinflussen kann, die zu den Preisabweichungen geführt haben, wird es vielfach nicht als sinnvoll erachtet, ihn für diese verantwortlich zu machen.

Dies gilt vor allem, wenn die Preise der Inputfaktoren stark bis ausschließlich außerbetrieblichen (nicht kontrollierbaren) Einflüssen unterliegen. Dann werden als Planpreise auch eher Prognosewerte als Standardwerte verwendet. Oft bestehen allerdings im Bereich des Einkaufs Möglichkeiten, auf die Einkaufspreise Einfluss auszuüben. In diesem Fall sind Preisabweichungen sehr wohl wichtig für die Beurteilung der Leistung des betreffenden Verantwortlichen. Beispielsweise kann er den Einkaufspreis durch Verhandlungsgeschick, die Suche nach günstigen Bezugsquellen oder durch einen günstigen Bestellzeitpunkt bei Preisschwankungen reduzieren. Aber auch dann gilt es abzuwägen, inwieweit die Nachteile des Verantwortlichmachens für Preisabweichungen nicht überwiegen. In der Regel sollte man sich bei der Auswertung von Preisabweichungen auf eine Ursachenanalyse beschränken und hieraus Empfehlungen für die Einkaufsabteilungen ableiten, ohne sie jedoch unmittelbar für die Entstehung von Preisabweichungen verantwortlich zu machen.

Werden beim Einkauf von Inputfaktoren Rabatte gewährt, kann die Preisabweichung in eine Rabattabweichung und eine (Rest-)Preisabweichung aufgespalten werden. Es handelt sich dabei um das Problem abhängiger Einflussgrößen, also der Folgewirkung von Änderungen der Beschaffungsmenge auf den Preis. Eine höhere Beschaffungsmenge bewirkt, dass ein höherer als der geplante Rabatt gewährt wird. Dieser Teil der Preisabweichung ist dann vom Verantwortlichen für den Einkauf nicht kontrollierbar, wenn die Beschaffungsmenge von jemand anderem vorgegeben wird.

 
Praxis-Beispiel

Preisabweichung

In einer Produktionsabteilung wurden für ein Rohmaterial ein Einheitspreis von rp = 140 EUR/kg und ein Verbrauch von qp = 450 kg geplant. Die Istwerte betragen für den Einheitspreis ri = 170 EUR/kg und den Verbrauch qi = 500 kg.

Die Gesamtabweichung beträgt damit:

 
  Istkosten = 170 EUR/kg × 500 kg = 85.000 EUR  
  Plankosten = 140 EUR/kg × 450 kg = 63.000 EUR  
  Gesamtabweichung = 22.000 EUR  

Durch Aufspaltung in Einzelabweichungen ergibt sich folgende Preisabweichung:

(ri – rp) × qp = (170 EUR/kg – 140 EUR/kg) × 450 kg = 13.500 EUR

Der restliche Teil der Gesamtabweichung teilt sich auf in eine Verbrauchsabweichung von 7.000 EUR und eine gemischte Abweichung von 1.500 EUR.[1]

Im Rahmen der Abweichungsanalyse kann man erkennen, dass die Gesamtabweichung sowohl durch einen höheren Faktorverbrauch als auch durch höhere Einkaufspreise zustande kommt. Die Untersuchung dieser Interdependenzen des Leistungserstellungsprozesses zur Offenlegung der abweichungsverursachenden Einflussgrößen ist unerlässlich, um daraus etwaige notwendige Maßnahmen abzuleiten.

[1] Die Verbrauchsabweichung von 7.000 ergibt sich durch: 140 × (500 – 450). Die gemischte Abweichung errechnet sich aus: (170 – 140) × (500 – 450) = 1.500.

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