Sachverhalt

Der Arbeitgeber veranstaltet eine Jubiläumsfeier zum 10-jährigen Firmenjubiläum, welche allen Arbeitnehmern und auch Geschäftspartnern offensteht. Aufwendungen für die Veranstaltung, an der neben 110 Arbeitnehmer auch 50 Geschäftspartner teilnehmen, ergeben sich wie folgt:

 
Saalmiete 3.500 EUR
Musikkapelle 1.500 EUR
Catering 10.000 EUR
Gesamt 15.000 EUR

Was ist bezüglich der Berücksichtungsfähigkeit der Veranstaltungskosten zu beachten und ist eine steuerfreie Behandlung der Betriebsveranstaltung möglich?

Ergebnis

Die Kosten bei gemischt veranlassten Betriebsveranstaltungen sind aufzuteilen. Die Jubiläumsfeier weist alle Kriterien einer Betriebsveranstaltung auf. Insbesondere überwiegt die Anzahl der teilnehmenden Arbeitnehmer die der externen Teilnehmer. Es ist daher eine Aufteilung der Gesamtkosten nach Köpfen vorzunehmen. Vorliegend entfallen so auf jeden Teilnehmer 93,75 EUR (15.000 EUR / 160 Teilnehmer) .

Die Kosten je Arbeitnehmer übersteigen demnach nicht den Freibetrag und können damit steuerfrei behandelt werden.

Bezüglich der auf die Geschäftspartner entfallenden Kostenanteile ist eine Trennung zwischen den Kosten für die steuerfreie Bewirtung und den sonstigen Kosten vorzunehmen. Die Kosten für die Bewirtung betragen hierbei 62,50 EUR (10.000 EUR / 160 Teilnehmer) je Teilnehmer und sind als Bewirtungskosten steuerfrei auch für die Geschäftspartner zu berücksichtigen. Die übrigen Kosten je Geschäftspartner i. H. v. 31,25 EUR (93,75 EUR – 62,50 EUR) sind für den Empfänger eine Betriebseinnahme und können durch den Zuwendenden pauschal mit 30 % besteuert werden.

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