Auch im Praktikum gilt generell der Mindestlohn. Seit dem 1.7.2022 beträgt dieser 10,45 EUR pro Stunde (ab dem 1.10.2022 12,00 EUR). Denn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) gelten Praktikanten als Arbeitnehmer. Doch es gibt Ausnahmen: Grundsätzlich unterliegen Beschäftigte unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung und Praktikanten im Pflichtpraktikum nicht dem Mindestlohn. Auch die nachfolgenden freiwilligen Praktika können von der Mindestlohnpflicht ausgenommen sein:

  • Praktika, die der Orientierung für eine Berufs- oder Hochschulausbildung oder der Aufnahme eines Studiums dienen und nicht länger als 3 Monate dauern.
  • Praktika, die begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung erfolgen, nicht länger als 3 Monate dauern und bei dem Praktikumsgeber zuvor noch kein solches Praktikum absolviert wurde.
  • Praktika, die im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung (z. B. für Langzeitarbeitslose, IHK-Programm für Studienabbrecher) absolviert werden oder der Berufsausbildungsvorbereitung dienen.

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