Für den mittelständischen Unternehmer ist eine anstehende Unternehmensveräußerung ein besonders heikles Thema. Aus Sorge über geschäftsschädigende Gerüchte tendiert man dazu, dieses Thema im möglichst kleinen und vertrauten Kreis zu behandeln. Dies kann – wie der zweite Praxisfall zeigt – fatale Auswirkungen haben. Der vertraute, externe Beraterkreis aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern verfügt oft nicht über ausreichende Expertise und Ressourcen, um einen M&A-Prozess professionell und zielorientiert durchzusteuern. Hier sollte auch nicht "am falschen Ende" gespart werden, sondern der vertraute Beraterkreis um professionelle M&A-Fachleute erweitert werden. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die hinzugezogenen Berater die Sprache und Denkweise der potenziellen Käufer verstehen und dadurch auch eine Mittlerrolle einnehmen können. Es ist nämlich durchaus ein Unterschied, ob man mit einem strategisch orientierten Großkonzern oder mit einem auf die finanziellen Treiber ausgerichteten Private-Equity-Haus spricht.

Mindestens genauso wichtig ist die Organisation der unternehmensinternen Unterstützung. Auch hier kostet es den mittelständischen Unternehmer oft Überwindung, interne Parteien, die über die notwendigen Kompetenzen verfügen, frühzeitig und offen in die Überlegungen einzubeziehen. Die Nominierung und offene Information eines Kernteams aus der bestehenden Führungsmannschaft ist unerlässlich. Die Kommunikationswege müssen klar abgesprochen und befolgt werden. Und vor allem muss mit dem Führungspersonal frühzeitig darüber gesprochen werden, was nach der Veräußerung "mit mir passiert". Die vage Aussage, dass man "gebraucht" wird und der Erwerber "ohne Euch" das Unternehmen nicht weiterführen kann, hilft nicht wirklich. Attraktive Incentives bei erfolgreichem Abschluss und – für den Fall der Fälle – großzügige Abfindungsregelungen bei "Change of Control" wirken entspannend und geben den Führungskräften die notwendige Rückenstärkung, um im Verkaufsprozess die Interessen des derzeitigen Arbeitgebers zu vertreten.

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