Interpretationen der Planbeschäftigung

Unter der Bezeichnung "Festlegung der Planbeschäftigung" werden zwei miteinander verbundene, aber dennoch unterschiedliche Fragestellungen diskutiert:

  • Wie umfangreich ist die für die Erstellung des geplanten Leistungsprogramms erforderliche maschinelle und personelle Ausstattung?
  • Auf welche Mengenbasis sollen die daraus resultierenden Fixkosten verteilt werden?

Ausstattung und Kapazitäten ermitteln

Um die erforderliche maschinelle und personelle Ausstattung zu ermitteln, werden die Angaben der Absatzplanung mit technischen Informationen über den Kapazitätsbedarf in den einzelnen Kostenstellen verknüpft. In Unternehmen der Serienfertigung z. B. können die für die verschiedenen Erzeugnisse erforderlichen Bearbeitungszeiten den Arbeitsplänen entnommen werden. Addiert man die für alle Erzeugnisse erforderlichen Bearbeitungszeiten nach Kostenstellen, ergibt sich die jeweils benötigte Kapazität. Diese Kapazität wird mit der vorhandenen Kapazität verglichen, die sich aus den vorhandenen Mitarbeitern und Anlagen sowie den Rahmenbedingungen im Unternehmen (z. B. Schichtzahl, Zahl der Jahresarbeitstage) ergibt.

Liegt die benötigte Kapazität deutlich über (unter) der vorhandenen Kapazität, müssen, sofern es sich um dauerhafte Ungleichgewichte handelt, Investitionen bzw. Desinvestitionen (Personalabbau, Verkauf/Verschrottung von Anlagen) geprüft werden. Bei geringfügigen Abweichungen ist dies meist weder sinnvoll noch wirtschaftlich durchführbar. Es müssen daher andere kapazitätsbeeinflussende Maßnahmen (z. B. Überzeit, Ausleihen von Mitarbeitern an andere Kostenstellen) ergriffen werden.

Alternative Methoden zur Bestimmung der Planbeschäftigung

In der Gemeinkostenplanung müssen alle kapazitätsbeeinflussenden Maßnahmen berücksichtigt werden. So führt praktisch jede Änderung in der Nutzung der Kapazitäten auch zu einer Änderung in der Höhe der variablen Gemeinkosten (z. B. verursachen längere Maschinenlaufzeiten auch höhere Energiekosten). Im Zusammenhang mit der Festlegung der Planbeschäftigung sind die variablen Gemeinkosten jedoch unproblematisch, da sie sich proportional zur Planbeschäftigung ändern. Fixe Gemeinkosten ändern sich in ihrer absoluten Höhe i. d. R. nur, wenn Investitionen oder Desinvestitionen durchgeführt werden (z. B. höhere bzw. niedrigere kalkulatorische Abschreibungen). Allerdings können die fixen Gemeinkosten, je nachdem wie die Planbeschäftigung definiert wird, auf eine unterschiedlich große Mengenbasis verteilt werden.

Als alternative Methoden zur Festlegung der Planbeschäftigung – im Sinne einer Mengenbasis für die zu planenden Gemeinkosten – gelten die

  • Kapazitätsplanung und die
  • Engpassplanung.

Die Kapazitätsplanung definiert Planbeschäftigung als die Leistungsmenge, die in einer Kostenstelle mit den dort vorhandenen Einrichtungen unter den Rahmenbedingungen im Unternehmen herstellbar ist. Zu diesen Rahmenbedingungen zählen u. a.:

  • Produktionstage pro Jahr,
  • Zahl der Schichten pro Produktionstag,
  • Dauer einer Schicht,
  • Stillstandzeiten (z. B. störungsbedingte Wartezeiten, planmäßige Reinigungszeiten)
  • Fertigungsart (z. B. Parallelfertigung, verkettete Fertigung).

Bei der Engpassplanung wird die Planbeschäftigung in der Höhe festgelegt, die unter Berücksichtigung aller betrieblichen Engpässe, also über den gesamten Beschaffungs-, Produktions- und Absatzprozess hinweg, realisierbar ist.

Tab. 1 zeigt ein Beispiel zur Festlegung der Planbeschäftigung in den Fertigungskostenstellen A und B (Angaben in Stück):

 
Prozess Beschaffung Fertigung A Fertigung B Absatz
Engpass 1.000 800 900 750
Kapazitätsplanung   800 900  
Engpassplanung   750 750  

Tab. 1: Festlegung der Planbeschäftigung in Fertigungskostenstellen

Im Beispiel sind die Absatzmöglichkeiten der limitierende Faktor, um die Fertigungskapazitäten auszuschöpfen. Bei der Engpassplanung wird daher die maximal mögliche Absatzmenge als Planbeschäftigung in den Fertigungskostenstellen angesetzt.

Für die Fertigungskostenstelle B sollen im Folgenden die Auswirkungen der unterschiedlichen Planbeschäftigungen dargestellt werden. Die variablen Gemeinkosten der Fertigungskostenstelle B sollen 2 EUR je Stück, die fixen Gemeinkosten insgesamt 2.700 EUR pro Periode betragen. Daraus ergibt sich folgendes Bild für die Fertigungskostenstelle B (s. Tab. 2, Angaben in EUR):

 
 

Variable

Gemeinkosten

bei Planbeschäftigung

Fixe

Gemeinkosten bei Planbeschäftigung

Gesamte

Gemein-

kosten

bei Planbeschäftigung

Volle

Plan­kosten

je Stück

Verrechnete Plankosten bei Planabsatzmenge

(750 Stück)

Beschäftigungs-

abweichung

Gesamte

Gemein-kosten

bei Planabsatz-menge
Kapazitätsplanung 1.800 2.700 4.500 5,– 3.750 -450 4.200
Engpass-planung 1.500 2.700 4.200 5,60 4.200 0 4.200

Tab. 2: Kapazitäts- und Engpassplanung im Vergleich

Vorteile

Das Beispiel verdeutlicht die Vorteile der Kapazitätsplanung. Als solche gelten:

  • Die Kapazitätsplanung ist leichter durchzuführen als eine Engpassplanung, speziell in Unternehmen mit einer Vielzahl wechselnder Engpässe in unterschiedliche...

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