Jährliche Überarbeitung des Kostenstellenplans

Die Kostenplanung vollzieht sich – mit Ausnahme der als Einzelkosten geplanten Kostenarten – auf der Ebene einzelner Kostenstellen. Üblicherweise wird ein vorhandener Kostenstellenplan zu Beginn der jährlichen Unternehmensplanung überarbeitet und an organisatorische Veränderungen (z. B. Zusammenlegung von Abteilungen) und Änderungen im Fertigungsprozess (z. B. Auslauf alter, Anlauf neuer Erzeugnisse) angepasst.

Festlegen von Bezugsgrößen und Planbeschäftigung

Daran anschließend werden Bezugsgrößen für die einzelnen Kostenstellen festgelegt. Unter einer Bezugsgröße versteht man den für eine Kostenstelle gewählten Maßstab der Kostenverursachung. Anstelle des Begriffs "Bezugsgröße" wird häufig der auf den Output der Kostenstelle bezogene Terminus "Leistungsart" verwendet. Nach der Festlegung der Bezugsgrößen (Leistungsarten) muss im nächsten Schritt die Planbeschäftigung pro Bezugsgröße (Leistungsart) und Kostenstelle ermittelt werden. Es wird also bspw. festgelegt, dass sich die Kostenplanung für die Kostenstelle Endmontage an einer Leistung von 500 Maschinenstunden pro Monat zu orientieren hat.

Planung der fixen und variablen Gemeinkosten

Als Nächstes werden die in den Kostenstellen anfallenden Gemeinkosten geplant, differenziert nach einzelnen Kostenarten sowie nach fixen und variablen Anteilen. Wegen allgegenwärtiger Kostenremanenzen sollte dabei im Zweifel eher von fixen als von variablen Kosten ausgegangen werden. Damit wird auch die Deckungsbeitragssituation der Erzeugnisse zutreffender dargestellt.

An erster Stelle sollten die Vorkostenstellen geplant werden. Input für die Planung der Vorkostenstellen sind die von den leistungsempfangenden Kostenstellen gemeldeten künftigen Abnahmemengen. Diese Abnahmemengen bestimmen das von der Vorkostenstelle zu erbringende Leistungsvolumen. Stehen Leistungsmengen und Plankosten der Vorkostenstellen fest, können die Verrechnungssätze für die innerbetrieblichen Leistungen gebildet werden (z. B.: EUR/h für die Instandhaltungswerkstatt). Im nächsten Schritt wird die innerbetriebliche Leistungsverrechnung durchgeführt, indem die geplanten Abnahmemengen mit den korrespondierenden Verrechnungssätzen multipliziert werden. Auf den Endkostenstellen werden im Ergebnis auch sekundäre Kostenanteile ausgewiesen.

Berechnung der Plankalkulationssätze

Zum Abschluss der Gemeinkostenplanung werden die Plankalkulationssätze ermittelt, indem die Plangemeinkosten (gesamt und variabel) durch die Planbeschäftigung dividiert werden.

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