Bei einer typisch stillen Beteiligung, steht dem Stillen grundsätzlich nur ein Anspruch auf einen Anteil am Gewinn bzw. am Gewinn und Verlust zu.

Bei dieser Form der stillen Gesellschaft erzielt der stille Gesellschafter Einkünfte aus Kapitalvermögen. Der Betriebsinhaber kann den Gewinnanteil des stillen Gesellschafters als Betriebsausgabe berücksichtigen.

 
Praxis-Beispiel

Erfassen der typisch stillen Beteiligung und des Gewinnanteils

Lies hat sich im Rahmen einer stillen Beteiligung am Handelsunternehmen des Pots mit 10.000 EUR beteiligt. Da sie mit ihrer Beteiligung ausschließlich am Gewinn beteiligt ist und keinerlei Verlustbeteiligung, Beteiligung an der Wertentwicklung des Unternehmens und Mitspracherechte am Unternehmen hat, liegt eine typisch stille Beteiligung vor.

Die Beteiligung erfasst Pots in seiner Buchhaltung wie folgt:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1200/1800 Bank 10.000 0760/3520 Verbindlichkeiten gegenüber typisch stillen Gesellschaftern 10.000

Nach Jahresabschlussarbeiten 02 ergibt sich für Lies eine Gewinnbeteiligung von 750 EUR. Der Gewinnanteil der Lies stellt für Pots eine Betriebsausgabe dar, welche Pots wie folgt in seiner Buchhaltung ausweist:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
2493/7399 Abgeführte Gewinnanteile (Soll) / ausgeglichene Verlustanteile (Haben) bei typisch stiller Beteiligung § 8 GewStG 750 1709/3620 Gewinnverfügungskonto stille Gesellschafter 750

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