Überblick

Die gesetzlichen Regelungen zur Nachfolge in Personengesellschaften bei Tod eines Gesellschafters entsprechen in den meisten Fällen nicht der Interessenlage der Beteiligten. Daher werden in der Praxis die dispositiven gesetzlichen Nachfolgeregelungen oft durch abweichende Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag ersetzt. Je nachdem, welche der typischen Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag vereinbart wird, ergeben sich unterschiedliche Steuerfolgen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gesetzliche Regelungen finden sich in den §§ 105, 131 Abs. 3, 161 Abs. 2,  177 HGB und §§ 727, 738 Abs. 1 BGB. Steuerlich sind die §§ 6 Abs. 3 und 16 EStG einschlägig. Das BMF hat sich in einem umfangreichen Schreiben u. a. zur ertragsteuerlichen Bedeutung gesellschaftsvertraglicher Nachfolgeklauseln geäußert (BMF, Schreiben v. 14.3.2006, BStBl 2006 I S. 253; Neufassung der Rn. 52 durch BMF, Schreiben v. 27.12.2018, BStBl 2019 I S. 11 = EStH 2020 Anhang 13 I).

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