Im Regelfall ist auch eine Personengesellschaft eine sog. Außengesellschaft. Die Rechtsgeschäfte werden im Namen der Gesellschaft vorgenommen. Die Gesellschaft tritt nach außen "am Markt" auf. Hinzu kommt, dass eine Außengesellschaft über ein gemeinsames Vermögen – das Gesamthandsvermögen – verfügt.
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