Neben diesen beiden Hauptgruppen sind aber auch noch Gesellschaftsformen vorhanden, die eine gewisse Vermengung darstellen. Es sind Elemente aus beiden Bereichen vorhanden, welche in optimierter Weise eingesetzt werden. Meist handelt es sich dabei um eine Kombination zweier Rechtsformen, wie z. B. bei der GmbH & Co. KG, die zwar einerseits eine Personengesellschaft (KG) ist, deren wichtigster Gesellschafter ist aber eine Kapitalgesellschaft (GmbH).

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