Gehälter werden an Angestellte gezahlt und sind in aller Regel Gemeinkosten. Eine Ausnahme stellen ggf. Angestellte dar, die direkt in der Produktion tätig sind, z.B. Meister. In einem solchen Fall kann auch eine Verrechnung als Einzelkosten stattfinden; oft werden diese Kosten aber auch auf mehrere Kostenstellen verteilt, etwa anteilig nach Arbeitsanteil des Meisters. Gehälter werden fast immer auf den Kostenstellen erfasst und gesammelt, auf denen die Angestellten beschäftigt sind. Anschließend können diese Kosten beispielsweise mithilfe des Betriebsabrechnungsbogens auf die Kostenträger verrechnet werden.

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