Naheliegende Kennzahlen im Personalwesen sind Personalbestandskosten. Hierzu zählen:

  • Personalgrundkosten (tätigkeitsbezogene Entgeltkomponenten wie Löhne, Gehälter, Zuschläge/Zulagen),
  • Personalzusatzkosten aufgrund von Gesetz und Tarif (wie Sozialabgaben, Urlaubsgeld, Berufsgenossenschaftsbeiträge, Schwerbehindertenausgleichsabgabe, Kosten der Arbeitssicherheit, bezahlte Abwesenheiten, Ausgleichszahlungen),
  • Personalzusatzkosten aufgrund freiwilliger betrieblicher Leistungen (wie betriebliche Altersversorgung, Betriebskrankenkasse, Fahrt- und Transportkosten, Wohnungshilfen, Kantinenzuschüsse, Weihnachtszuwendungen).

Diese Daten lassen sich ohne zusätzliche Hilfsmittel direkt aus dem Entgeltabrechnungssystem beziehen. Dort sind bei marktüblichen Systemen vordefinierte Berichte vorhanden, welche diese Kennzahlen unter Berücksichtigung verschiedener Aggregationsformen (Kostenstelle, Abteilungen) ausweisen.

Da in der Entgeltabrechnung auch eine Fülle an weitergehenden Personalinformationen vorgehalten werden müssen, eignen sich diese Systeme selbst dann als Datenlieferant, wenn Personalbestandskosten nicht Gegenstand des Kennzahlencockpits sind.

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