Die betriebliche Pensionskasse ist eine Sonderform der Lebensversicherung, eine Art Lebensversicherungsgesellschaft, nach § 232 VAG ein rechtlich selbstständiges Lebensversicherungsunternehmen. Es handelt sich hierbei um eine rechtlich selbständige (nicht-staatliche) Versorgungseinrichtung, die sich ausschließlich mit der betrieblichen Altersversorgung befasst und die typischerweise ausgelegt ist auf ein Unternehmen oder einen Konzern. Diese Versorgungseinrichtung ist meist in der Form des VVaG organisiert, wird jedoch i. d. R. allein oder u. a. durch den Arbeitgeber getragen. Der Arbeitnehmer ist als Mitglied der Pensionskasse anspruchsberechtigt, diese erbringt ihre Versorgungsleistungen aus dem in der Ansparphase angesammelten Kapital.[1]

Die spätere Besteuerung erfolgt nach § 22 Nr. 5 EStG. Sie hängt von der steuerlichen Behandlung[2] der Beiträge in der Ansparphase ab. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem BMF-Schreiben v. 24.7.2013.[3]

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