Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer abschließt und aus der der Arbeitnehmer berechtigt ist.[1] Der Arbeitgeber erbringt die Beiträge an ein Versicherungsunternehmen, das in der Versorgungsphase die Leistungen an den Arbeitnehmer auszahlt. Die Beiträge des Arbeitgebers zur Direktversicherung sind aktueller Lohn mit der Folge der Beitragsbesteuerung. Beiträge bis zu 1.752 EUR jährlich kann der Arbeitgeber bei am 31.12.2004 bestehenden Direktversicherungen mit pauschal 20 % versteuern.[2] Seit 1.1.2005 kann auch für Beiträge in eine Direktversicherung die Steuerfreiheit und die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung bis zu einem Betrag von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung beansprucht werden[3], wenn der Vertrag eine lebenslange Rente mit Restverrentung vorsieht.

Für die Besteuerung der Leistungen aus der Direktversicherung[4] in der Versorgungsphase ist zu unterscheiden, wie die Beiträge in der Ansparphase steuerlich[5] behandelt wurden.[6]

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