Abteilung/ Geschäftsbereich _______________________________________________

Wenn Sie Outsourcing-Bereiche identifiziert haben, gibt es folgende zu bearbeitende Themenkomplexe:

  • Outsourcing-Ziele sollten identifiziert, abgestimmt und schriftlich dokumentiert werden
  • Chancen und Risiken abwägen
  • Leistungen klar definieren
  • sorgfältige Auswahl bzgl. des Partners
  • Anforderungen an beide Partner (Unternehmen und Dienstleister) berücksichtigen

Kosten- / Angebotsanalyse

bisherige Kosten Kosten der Anbieter

Kostenersparnis durch

  • sinkende Fixkosten bei höheren variablen Kosten
  • erleichterte Kündigungsmöglichkeit des/r Externen

Mehrkosten durch

  • Koordination und Kontrolle des Dienstleisters
  • schlechtere Fehlerkorrektur als im eig. Unternehmen

Anbahnung

Aktivität Erledigt / offene Punkte; Termine
  • Potenzielle Outsourcingaktivitäten sind identifiziert
 
  • Projektplan erstellen, Ressourcen bereitstellen
 
  • klare Abgrenzung des Outsourcingbereichs festlegen
 
  • Formulierung der Ziele und Erstellen eines Pflichtenheftes (Workshops und Interviews mit den innerbetrieblich Beteiligten, Leistungsdefinition, Kompetenzverteilung)
  • Abbau von vorhandenen Ängsten bei den betroffenen Mitarbeitern durch Planung von internen Versetzungen bzw. von Aufgabenverteilung sowie transparente Kommunikation
 
  • Selektion der potenziellen Outsourcingnehmerkandidaten durch Definition von Anforderungsprofil, Grobbewertung und Vorauswahl
 
  • Angebotseinholung, Referenzen prüfen / Kontakt aufnehmen, Bewertung der Kandidaten zum Soll-Profil nach Vertrauenswürdigkeit, Erfahrung, Leistungsspektrum, Finanzkraft, Größe, Branchenkenntnissen. Zur Beurteilung auch die Bilanzen analysieren, Stärken-Schwächen-Analyse durchführen.
 
  • Vertrag und Nebenvereinbarungen schriftlich formulieren unter Einbeziehung von erfahrenen Juristen.

    Wesentliche Vertragspunkte sind:

    • Vertragsart
    • Vertragsgegenstand (Aufgaben, Mengen, Laufzeit)
    • Pflichten von Auftragnehmer und -geber,
    • Vergütungsvereinbarungen (Preise, Zahlungsbedingungen, Preisgleitklausel),
    • Haftung (Vertragsstrafen, Gefahrenübertritt, Mängelbeseitigung),
    • Datenschutz (Wettbewerbsklausel, Geheimhaltung),
    • Kündigungsmöglichkeiten / Vertragsbeendigung
 

Anbieteranalyse

  • Dienstleistungsspektrum (Kernkompetenzen)
  • Übernahmemöglichkeit der eigenen Mitarbeiter
  • mehrjährige Erfahrungen
  • räumliche Entfernung
  • Fähigkeiten
  • ausreichender Versicherungsschutz
  • Qualifikation des Personals
  • Abrechnungsart
  • Gewährleistung reibungslosen Informationsaustauschs
  • Beziehungsebene "stimmt"
  • Zuverlässigkeit (Termine, Kosten, Qualität)
  • Sonstige: _____________________

Organisation

  • veränderter Raumbedarf
[ ] Kündigung: [ ] anderweitige Belegung:
  • Betriebsmittel
[ ] Verkauf: [ ] anderweitige Nutzung:
Kompetenzverteilung [ ] alt: [ ] neu:
  • Schnittstellen zwischen verbliebenen Betriebsteilen und ausgelagerter Dienstleistung
[ ] nicht erforderlich: [ ] Hilfsmittel/Mitarbeiter erforderlich
  • Etablieren von neuen Führungsformen (Kommunikation, Coaching, Koordination, Moderation, Konflikt- und Vertragsmanagement)
   
  • Sonstiges
[ ] _______________ [ ] _______________

Prozessbegleitende Faktoren

  • Etablieren eines permanenten Controlling zur Projektsteuerung und Überprüfung der Vereinbarungen
 
  • Etablieren von permanenten Informations- und Feedbackprozessen
 
  • Festlegung fester Reportinggrößen und -zyklen
 
  • Festlegung eines Vorgehens zur kontinuierlichen Verbesserung / Innovation
 

Arbeitsrechtliche Möglichkeiten

Maßnahmen zu beachten
Übernahme vom Dienstleister Zustimmung sowohl des Mitarbeiters als auch des externen Übernehmers.
Versetzung Der Arbeitgeber kann aufgrund seines arbeitsvertraglichen Direktionsrechts berechtigt sein, den AN zu versetzen. Nach § 99 BetrVG ist der Betriebsrat anzuhören und seine Zustimmung einzuholen. Dieser hat eine Woche Zeit seine Zustimmung zu verweigern. Reagiert er gar nicht, gilt die Zustimmung als erteilt. Verweigert er sie, kann der AG die Ersetzung der Zustimmung gerichtlich beantragen. Ist die Versetzung nicht vom arbeitsvertraglichen Direktionsrecht des AG gedeckt, ist eine Änderungsvereinbarung oder Änderungskündigung notwendig.
Betriebsbedingte Kündigung Die betriebsbedingte Kündigung beruht auf einer Unternehmerentscheidung, die gerichtlich nicht auf Zweckmäßigkeit und Nützlichkeit überprüft wird. Eine betriebsbedingte Kündigung löst keinen automatischen Abfindungsanspruch aus. Eine solche kann aber in der Kündigungserklärung für den Fall angeboten werden, dass der AN keine Kündigungsschutzklage erhebt. Der Betriebsrat muss zu der Kündigung angehört werden und – wie bei der Versetzung – innerhalb einer Woche zustimmen (s. o.). Zu beachten ist die durchzuführende Sozialauswahl.
Änderungskündigung Das bisherige Arbeitsverhältnis wird gekündigt, gleichzeitig wird dem betroffenen Mitarbeiter ein neuer Arbeitsplatz im Unternehmen angeboten. Der AN hat die Möglichkeit, das Angebot unter Vorbehalt anzunehmen und gleichzeitig die Rechtmäßigkeit der geänderten Bedingungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Lehnt er das Änderu...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge