Die Organschaft ist ein rein steuerrechtlicher Begriff. Zwei oder mehrere rechtlich selbstständige Unternehmen werden für steuerliche Zwecke zu einer Einheit zusammengefasst. Eine Organschaft gibt es im Bereich der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer und auch bei der Umsatzsteuer. Manche Voraussetzungen und Rechtsfolgen sind vergleichbar, andere hingegen völlig unterschiedlich geregelt.
In diesem Beitrag wird ein erster Überblick über die jeweiligen Voraussetzungen, die Auswirkungen und die konkrete Umsetzung in der Praxis gegeben. Diverse Einzelfragen, Besonderheiten und Grenzfälle sind gesonderten Beiträgen vorbehalten.
Da die Organschaft in drei steuerlichen Bereichen möglich ist, gibt es folgende drei Rechtsgrundlagen: Für die körperschaftsteuerliche Organschaft die §§ 14 - 19 KStG, für die gewerbesteuerliche Organschaft § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG und für die umsatzsteuerliche Organschaft § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG. Aus den R 14.1 – R 19 KStR, R 2.3 GewStR bzw. Abschn. 2.8 und 2.9 UStAE wird die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung ersichtlich.
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