Steuernummer/USt-IdNr.

Auf der Ausgangsrechnung ist die Steuernummer, alternativ die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des leistenden Unternehmens anzugeben.[1] Im Falle der Organschaft muss die Organgesellschaft (OG) die Steuernummer bzw. USt-IdNr. des Organträgers (OT) auf ihrer Rechnung angeben. Wurde der Organgesellschaft eine eigene USt-IdNr. zugeteilt, kann auch diese auf der Rechnung vermerkt werden.[2]

[1] Aus Rechnungen ohne Steuernummer bzw. USt-IdNr. ist beim Leistungsempfänger kein Vorsteuerabzug möglich, § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 UStG.

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