Der Beitrag zeigt die einzelnen Voraussetzungen auf, damit eine körperschaftsteuerliche bzw. gewerbesteuerliche Organschaft bejaht werden kann. Dazu werden auch die Grundbegriffe erläutert und nicht zuletzt die Vor- bzw. Nachteile einer Organschaft dargestellt. Abgerundet wird der Beitrag mit Hinweisen zu in der Praxis immer wieder auftretenden Problemen und Fallstricken, die oftmals das gewünschte steuerliche Ergebnis nicht oder erst später eintreten lassen.
Die Rechtsgrundlagen der körperschaftsteuerlichen Organschaft sind in §§ 14–19 KStG geregelt, sowie in § 27 Abs. 6 KStG und § 37 Abs. 3 KStG. Die Finanzverwaltung hat ihre Rechtsauffassung erläuternd in R 14.1–19 KStR 2015 sowie in H 14.1–17 KStH 2015 dargelegt.
Die gewerbesteuerliche Organschaft hat ihre gesetzliche Grundlage in § 2 Abs. 2 GewStG, ergänzt durch eine Sonderregelung in § 7a GewStG. Erläuterungen der Finanzverwaltung finden sich in R 2.3 GewStR und H 2.3 GewStH.
Urteile der einschlägigen Rechtsprechung bzw. BMF-Schreiben sind als Fußnoten genannt.
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