Zu einer Änderung im Bestand der Gesellschafter kann es auch dadurch kommen, dass ein Gesellschafter ausscheidet, wobei er seinen Gesellschaftsanteil auf einen neu eintretenden Gesellschafter überträgt.

 
Praxis-Beispiel

Gesellschafteraustausch

Gesellschafter der AB-OHG sind A und B, die zu jeweils ½ beteiligt sind. Der Buchwert des Betriebsvermögens der OHG beträgt 200.000 EUR. B möchte ausscheiden und veräußert seinen Anteil an den neu eintretenden C für 140.000 EUR. Fortan besteht die OHG aus A und C, die zu jeweils ½ beteiligt sind.

Solch ein Gesellschafterwechsel ist in steuerlicher Hinsicht eine Veräußerung des Mitunternehmeranteils. Es kommt zur Aufdeckung der stillen Reserven.[1] Der veräußernde Gesellschafter erzielt einen Veräußerungsgewinn, der sich aus dem Veräußerungspreis abzüglich des Kapitalkontos (= Buchwert des Anteils) und abzüglich anfallender Veräußerungskosten ermittelt (im obigen Beispiel = 40.000 EUR). Dieser Gewinn kann nach §§ 16, 34 EStG steuerbegünstigt sein.

Der Kaufpreis stellt die Anschaffungskosten des neuen Gesellschafters dar. Der Gesamtbetrag ist auf die einzelnen Wirtschaftsgüter zu verteilen, in denen stille Reserven enthalten waren; ggf. ist ein Geschäftswert/Praxiswert auszuweisen.[2] Zur besseren Handhabung wird dieser "Aufpreis" auf den Buchwert des OHG-Anteils regelmäßig in einer Ergänzungsbilanz ausgewiesen und in der Gesamthandsbilanz die Buchwerte fortgeführt.

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