Eigentümer Nutzungsberechtigter
Einmalzahlung: Einmalzahlung:
Im Jahr der Zahlung liegen negative Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung vor. Zufluss auf der privaten ­Vermögensebene.

Wiederkehrende Leistungen:

Im Jahr der Zahlung als negative Einnahmen anzusetzen.

Wiederkehrende ­Leistungen:

Ist das für die Bestellung des Nießbrauchs gezahlte Entgelt nach der Altregelung auf die Laufzeit des Nießbrauchs, höchstens auf 10 Jahre, verteilt worden, ist der im Zeitpunkt der Ablösung noch nicht versteuerte Restbetrag beim Eigentümer als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen.

[1] BMF, Schreiben v. 30.9.2013, IV C 1 – S 2253/07/10004, BStBl 2013 I S. 1184, Rz. 63.

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