vorläufig nicht rechtskräftig

Revision zugelassen durch das FG

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Zeitpunkt der Besteuerung von Einnahmen aus englischer Lebensversicherung, Teilauszahlung

 

Leitsatz (redaktionell)

  1. Für die Einkünfteerzielung aus einer Lebensversicherung kommt es darauf an, ob nach den allgemeinen Renditeerwartungen mit einem Totalüberschuss in einem überschaubaren Zeitraum gerechnet werden kann.
  2. Bei Vertragsschluss muss ein Konzept erkennbar sein, das einen Überschuss möglich erscheinen lässt. Bei Unsicherheitsfaktoren sind Erfahrungen aus der Vergangenheit einzubeziehen.
  3. Die Erträge aus einer im Rahmen der sog. LEX-Konzept-Rente abgeschlossenen englischen Lebensversicherung fließen dem Stpfl. in Ansehung des Konzepts und der Vertragsbedingungen nur insoweit im Streitjahr zu und unterliegen nur insoweit der Besteuerung, als sie in den regelmäßigen Auszahlungen rechnerisch enthalten sind.
 

Normenkette

EStG § 20 Abs. 1

 

Streitjahr(e)

1999

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 30.11.2010; Aktenzeichen VIII R 40/08)

BFH (Urteil vom 30.11.2010; Aktenzeichen VIII R 40/08)

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um den Zeitpunkt der Besteuerung von Einnahmen aus einer Kapitalanlage (Lebensversicherung eines englischen Anbieters) bei vertragsmäßiger regelmäßiger Teilauszahlung gem. § 20 EStG in der für das Streitjahr 1999 geltenden Fassung (EStG 1999). Die Kläger sind der Auffassung, dass allein der in den Teilauszahlungen rechnerisch enthaltene Ertrag im Streitjahr der Besteuerung zu unterwerfen ist. Der Beklagte (das Finanzamt – FA –) erfasst dagegen den vollen im Streitjahr erwirtschafteten, aber zum Teil im Kapitalstock verbleibenden Ertrag. (Anmerkung: Obwohl die rechtliche Einordnung der Anlageform der englischen X Lebensversicherung nicht eindeutig ist, wird im Urteil des einheitlichen Sprachgebrauchs und der Verständlichkeit wegen der Begriff „Lebensversicherung” verwendet. Das gilt auch für die zur näheren Ausgestaltung der Versicherung in den Policenbedingungen enthaltenen Begriffe wie z.B. „Units” für Sparanteile, „Werterhöhung der Units”, „Jahresdividende”.)

1. Die Kläger werden als Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Neben Einkünften aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit erzielten sie im Streitjahr Einnahmen aus verschiedenen inländischen und ausländischen Kapitalanlagen; sie hatten damit zusammenhängende Werbungskosten zu tragen. Umstritten ist allein die steuerliche Behandlung der Erträge aus der englischen X Lebensversicherung.

2. Die Klägerin entschied sich Ende 1998 für eine Kapitalanlage in Form der sog. LEX-Konzept-Rente, die von der im Inland ansässigen … AG entwickelt wurde. Dabei handelt es sich nach der inhaltlichen Ausgestaltung um eine kreditfinanzierte Lebensversicherung. Das LEX-Konzept funktioniert nach der Beschreibung des Anbieters kurz gefasst wie folgt: Das fremdfinanzierte Kapitalanlageprodukt soll kein Steuersparmodell sein, sondern ist so konzipiert, dass es sich vor Steuern rechnet. Der Ausdruck Rente in dem Namen LEX-Konzept-Rente ist nicht im rechtlichen Sinne zu verstehen. Bei den von Beginn an laufenden Einnahmen des Anlegers handelt es sich vielmehr um Teilauszahlungen aus einer Kapitallebensversicherung. Das Kombinations-Anlage-Produkt beruht auf der durch finanzmathematische Vergangenheitsanalysen ermittelten Annahme, dass die wieder angelegten Erträge aus der Kapitalanlage aufgrund des Zinseszinseffekts in etwa 14 Jahren das zur Rückführung der Fremdfinanzierung erforderliche Kapital erwirtschaften (Refinanzierungsphase); danach werden die Erträge aus der Lebensversicherung als „Rente” gezahlt. Das Programm ist so austariert, dass sich das für die Lebensversicherung eingesetzte Kapital trotz regelmäßiger Auszahlungen nicht verbraucht, sondern dass das Versicherungsdepot und die Rente um jährlich 1 % wachsen.

Der Anleger nimmt bei einer … Bank zwei Darlehen mit einer Laufzeit von ca. 14 Jahren auf und bildet ggf. mit zusätzlichem Eigenkapital einen Kapitalstock. 1/3 des Gesamtbetrags wird in ein internationales Investmentfondsdepot eingezahlt. Die Erträge aus diesen Fonds (Dividenden, Zwischengewinne und kurzfristige Kursgewinne) sind nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG 1999 im Jahr des Ertrags steuerpflichtig. Die laufenden Erträge werden nicht ausgezahlt, sondern erhöhen den Wert des Fonds. Das Depot soll nach ca. 14 Jahren einen Wert erreicht haben, der der Höhe des Fremdkapitals entspricht, und wird zur Rückführung der beiden Darlehen verwendet. 2/3 des Kapitalstocks wird in eine englische Lebensversicherung eingezahlt. So wird bei der XY z.B. ein Vertrag über die englische Lebensversicherung … (X Lebensversicherung), abgeschlossen. Die Versicherung enthält keinen Risikoanteil, sondern ist eine Kapitallebensversicherung. Der Anleger erhält hieraus von Beginn an die vereinbarten regelmäßigen Auszahlungen, die bis zum Ende der Refinanzierungsphase zur Zahlung der Darlehenszinsen verwendet werden. Die laufenden Erträge bleiben zumindest teilweise unausgezahlt und ...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge