Entscheidungsstichwort (Thema)

Kein Werbungskostenabzug für leerstehendes, zum Verkauf bestimmtes Einfamilienhaus

 

Leitsatz (redaktionell)

Läßt der Stpfl ein von ihm bisher bewohntes Einfamilienhaus leerstehen, um es zu verkaufen, so kann er mit dem Haus in Zusammenhang stehende Schuldzinsen, Hausabgaben und Reparaturaufwendungen sowie erhöhte Absetzungen nach EStG § 7b nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen.

 

Normenkette

EStG 1971 §§ 7b, 9 Abs. 1, § 21

 

Streitjahr(e)

1972

 

Fundstellen

Haufe-Index 425675

EFG 1981, 446

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