Entscheidungsstichwort (Thema)

Nichtangemeldete Augenscheinseinnahme eines häuslichen Arbeitszimmers zulässig

 

Leitsatz (redaktionell)

Das FA darf die Berücksichtigung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer mit der Begründung verweigern, der Steuerpflichtige habe die nahezu ausschließliche berufliche Nutzung nicht nachgewiesen, wenn er die nichtangemeldete Augenscheinseinnahme ohne hinreichende Begründung verweigert.

 

Normenkette

AO 1977 §§ 88, 90, 92 Nr. 4, §§ 98, 99 Abs. 1; EStG 1987 § 9 Abs. 1 S. 1, § 12 Nr. 1

 

Streitjahr(e)

1988

 

Fundstellen

Haufe-Index 425674

AusR 1995, 15

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