NV-Bescheinigungen müssen auf amtlich vorgeschriebenen Vordrucken beantragt werden.

Hierzu sind folgende Vordrucke veröffentlicht:

  • Antrag auf Nichtveranlagungs-Bescheinigung für natürliche Personen – NV 1 A;
  • Antrag auf Nichtveranlagungs-Bescheinigung für nichtnatürliche Personen in besonderen Fällen – NV 2 A;
  • Antrag auf Nichtveranlagungs-Bescheinigung für nichtnatürliche Personen – NV 3 A.

Die Bescheinigungen sind vom Finanzamt für jeden Antragsteller in der gewünschten Anzahl auszustellen.[1]

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