NV-Bescheinigungen müssen auf amtlich vorgeschriebenen Vordrucken beantragt werden.
Hierzu sind folgende Vordrucke veröffentlicht:
- Antrag auf Nichtveranlagungs-Bescheinigung für natürliche Personen – NV 1 A;
- Antrag auf Nichtveranlagungs-Bescheinigung für nichtnatürliche Personen in besonderen Fällen – NV 2 A;
- Antrag auf Nichtveranlagungs-Bescheinigung für nichtnatürliche Personen – NV 3 A.
Die Bescheinigungen sind vom Finanzamt für jeden Antragsteller in der gewünschten Anzahl auszustellen.[1]
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