Ist in den unter Tz. 1.2.1 genannten Fällen Kapitalertragsteuer einbehalten worden, weil die Bescheinigung zu spät eingereicht wurde, und berichtigt das Kreditinstitut die Kapitalertragsteueranmeldung nicht, kann die Kapitalertragsteuer zur Vermeidung von sachlichen Härten durch das für den Steuerpflichtigen zuständige Finanzamt erstattet werden.[1]

Darüber hinaus kommt in den Fällen des § 44a Abs. 7 und 8 EStG eine Erstattung der Kapitalertragsteuer in der gesetzlich zulässigen Höhe in Betracht.[2]

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