Kommentar
Das BMF hat die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen für die Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut neu veröffentlicht. Die Liste hat den Stand vom 1.1.2014.
Link zur Verwaltungsanweisung
BMF, Schreiben v. 13.2.2014, IV D 3 – S 7492/07/10001, BStBl 2014 I S. 273.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen