Gemeinsames Merkmal der Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder eine vergleichbare Tätigkeit ist eine pädagogische Ausrichtung.[1] In diese Gruppe fällt z.  B. die Tätigkeit von Sporttrainern, Sport- und Jugendwarten, Mannschaftsbetreuern in Sportvereinen, Kinderbetreuern, Jugendleitern, Schulweghelfern, Chorleitern, Orchesterdirigenten, die Lehr- und Vortragstätigkeit im Rahmen der allgemeinen Bildung und Ausbildung, z. B. Kurse und Vorträge an Schulen und Volkshochschulen, Mütterberatung, Erste-Hilfe-Kurse, Schwimm-Unterricht oder Tätigkeiten im Rahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung, nicht dagegen die Ausbildung von Tieren.

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