Herr Huber hat sein Geschäftskonto bei der Sparkasse. Die Sparkasse berechnet ihm für die Kontoführung einen pauschalen Betrag von 5 EUR pro Monat, der jeweils zum Quartalsende abgerechnet wird. Außerdem werden am Quartalsende die Kosten für Überweisungen und vergleichbare Kosten abgerechnet. Die Sparkasse hat Herrn Huber zum 30.9.01 einen Betrag von 26,50 EUR belastet.
Buchungsvorschlag:
SKR 03:
4970 | Nebenkosten des Geldverkehrs | 26,50 | an | 1200 | Bank | 26,50 |
SKR 04:
6855 | Nebenkosten des Geldverkehrs | 26,50 | an | 1800 | Bank | 26,50 |
Auf dem Konto "Nebenkosten des Geldverkehrs" erfassen Sie alle Aufwendungen, die Ihnen die Bank berechnet und bei denen es sich nicht um Zinsaufwendungen oder zinsähnliche Aufwendungen handelt. Folglich handelt es sich um eine lange Liste von Kostenpositionen, die diesem Konto zuzuordnen sind.
Zu den Nebenkosten des Geldverkehrs gehören jedoch nicht nur Aufwendungen, die Ihnen von Ihrer Bank berechnet werden. Es kann sich auch um Kosten handeln, die Sie an andere Personen im Rahmen von Zahlungsabwicklungen und Finanzierungen zahlen. So gehören z. B. auch Gebühren von externen Zahlungsdienstleistern wie z. B. Payone, Stripe oder Paypal zu den Nebenkosten des Geldverkehrs.
Zu den Nebenkosten des Geldverkehrs gehören z. B. Kontoführungsgebühr, Bankspesen, Provisionen, Bearbeitungsgebühren im Zusammenhang mit einer Darlehensgewährung, Provisionsaufwand, Akkreditivspesen, Buchungsgebühren, Umsatzprovisionen, Depotgebühren, Geldbeschaffungskosten, Mahnkosten, Kreditvermittlungsgebühren, Inkassokosten, Säumniszuschläge für betriebliche Steuern, Scheckgebühren, Gebühren für ein Schließfach.
Diese Aufzählung von Nebenkosten des Geldverkehrs ist nur beispielhaft und ließe sich weiter fortsetzen. Die Zusammenstellung zeigt Ihnen jedoch, welche Art von Aufwendungen den Nebenkosten des Geldverkehrs zuzurechnen ist.
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