Von den Berichts- und Abgabepflichten direkt betroffene Unternehmen sind Unternehmen, die als Erzeuger bzw. Inverkehrbringer von Brennstoffen agieren. Diese müssen ab dem Jahr 2021 am nationalen Emissionshandel teilnehmen und damit Zertifikate erwerben bzw. abgeben, Emissionen berichten sowie ein Registerkonto einrichten und führen. Inverkehrbringer von Brennstoffen gemäß Anlage 1 des BEHG sind rund 4000 Unternehmen – Erdgaslieferanten, Importeure von Heizölen und Kraftstoffen, Großhändler von Kraftstoffen und Heizölen sowie Raffinerien, wenn die dort hergestellten Produkte direkt in den Verkehr gebracht werden.[1]

Diese Unternehmen tragen je nach Verschmutzungsgrad (in CO2/kWh) ihrer Energieträger den politisch festgelegten Preis (EUR/t CO2) für die Zertifikate, die zunächst auch dort in der Ergebnisrechnung aufschlagen. Die entstehenden Zusatzkosten werden jedoch regelmäßig per Preisaufschlag an die Kunden weitergereicht werden. Inwieweit dies bei bestehenden Lieferverträgen möglich ist, hängt von der konkreten Vertragsgestaltung ab. Enthalten Verträge sog. Steuern- und Abgabenklauseln, auch für entstehende Kosten durch Emissionszertifikate, so ist eine Umlage auf die Kunden zulässig. Bestehende Lieferverträge, die die Mehrheit bei Brennstofflieferungen bilden dürften, müssen daher geprüft und ggf. entsprechend angepasst werden. Abgesehen von den Zertifikatskosten verbleibt der bürokratische Aufwand in Verbindung mit dem Emissionshandel bei den Inverkehrbringern.[2]

Die größere Kostenbelastung wird allerdings bei den verbrauchenden Unternehmen erwartet – besonders bei denen, die einen hohen Anteil an fossilen Brennstoffen im Energiemix aufweisen. Hier sind allerdings einige Sonderregelungen zu beachten.

[1] Im Jahr 2021 und 2022 sind diese Brennstoffe beschränkt auf Benzine, Gasöle, Heizöle, Erdgas und Flüssiggase. Siehe auch: http://www.gesetze-im-internet.de/behg/anlage_2.html.
[2] Unternehmen müssen ein Registerkonto anlegen und führen, einen Überwachungsplan und Emissionsbericht beim Umweltbundesamt (voraussichtlich DEHSt) einreichen und auf Basis der jährlich ermittelten Emissionen entsprechend Zertifikate abgeben. Vgl. hierzu: https://www.dehst.de/SharedDocs/downloads/DE/nehs/nehs-hintergrundpapier.pdf?__blob=publicationFile&v=3.

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