Ab dem 1.1.2021 besteht somit die Pflicht zur Abgabe von Emissionszertifikaten: Unternehmen, die Heiz- und Kraftstoffe in Verkehr bringen, werden gesetzlich verpflichtet Zertifikate (als Verschmutzungsrechte) in Höhe des im Verbrauch verursachten CO2 Ausstoßes zu erwerben. Für jede Tonne CO2, die bei der Verbrennung der Brennstoffe freigesetzt werden kann, muss ein Zertifikat abgegeben werden.

Die Zertifikate und damit der Ausstoß von CO2 werden zwischen 2021 und 2025 zunächst mit einem Festpreissystem ausgestattet, das eine schrittweise Erhöhung der Zertifikatspreise und damit eine kontinuierliche Verteuerung der Brennstoffe vorsieht. Zum Start gilt ein Preis von 25 EUR/t CO2, der bis zum Jahr 2025 auf 55 EUR/t CO2 steigt. Ab 2026 tritt eine dynamische Regelung per Auktion in Kraft, mit einem festgelegten Preiskorridor von 55 EUR bis 65 EUR/t CO2 (vgl. Abb. 1).

Abb. 1: Entwicklung CO2-Preis

Während die Auswirkungen des EU-EHS und dessen Reform bereits deutlich erkennbar sind und in der energieintensiven Industrie Wirkung zeigen, sind die Auswirkungen der nationalen CO2-Bepreisung durch das BEHG für Unternehmen häufig noch unklar.[1]

Nachfolgend werden der durch das BEHG gesetzte Rahmen aufgezeigt und die Auswirkungen für Unternehmen analysiert. Hierbei ist anzumerken, dass das BEHG viele Detailfragen, die sich auf die Ausgestaltung und Umsetzung des Systems beziehen, unbeantwortet lässt. Die bis dato vorliegenden zwei Rechtsverordnungen werden kontinuierlich ergänzt und damit die notwendigen Konkretisierungen geliefert.[2]

[1] Für Hintergrundinformationen zum BEHG vgl. auch DIHK: Merkblatt zum Brennstoffemissionshandelsgesetz, März 2020.

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