Für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater ergeben sich zudem Offenlegungspflichten hinsichtlich der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken aus der neuen EU-Verordnung SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation), die im März 2021 in Kraft getreten ist. Die SFDR gilt sowohl auf der "Unternehmensebene" (d. h. die Finanzunternehmen müssen darüber berichten, wie die gesamte Organisation mit solchen Risiken umgeht) als auch auf der "Produktebene" (d. h. die Unternehmen müssen darüber berichten, wie ihre Finanzprodukte von solchen Risiken betroffen sind).

An die dargestellten Berichtspflichten aus der NFRD und SFRD knüpft auch die Sustainable Finance-Taxonomie (EU-Taxonomie) an. Diese ist am 12. Juli 2020 in Kraft getreten und bildet das Herzstück des EU-Maßnahmenpakets.[1] Als ein einheitliches, EU-weites Klassifizierungssystem für nachhaltige ökonomische Aktivitäten ("Taxonomie") soll sie ein gemeinsames Verständnis schaffen, was unter "grün" zu verstehen ist. Um als "grün" zu gelten, müssen gemäß Taxonomie die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmen einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der in der Verordnung festgeschriebenen Umweltziele leisten, gleichzeitig aber auch keinem der anderen Umweltziele einen signifikanten Schaden zufügen. Zudem sind soziale Mindeststandards einzuhalten und die sog. Technical Screening Criteria – quantitative und qualitative Schwellenwerte – zu erfüllen. Aktuell sind die Kriterien für die ersten beiden Umweltziele – Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel – veröffentlicht worden. Die Kriterien für die übrigen Umweltziele 3 bis 6 sollen noch im Laufe des Jahres erarbeitet werden und sind für eine Anwendung ab 2023 vorgesehen.

Die sich hieraus ergebenden erweiterten Offenlegungspflichten für Marktteilnehmer greifen bereits ab dem Geschäftsjahr 2022 für die Umweltziele 1 und 2 (für das abgelaufene Geschäftsjahr 2021) und ab dem Geschäftsjahr 2023 (für das abgelaufene Geschäftsjahr 2022). Realwirtschaftliche Unternehmen, die zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind, müssen ihren Bericht um die Angabe ergänzen, wie hoch der prozentuale Anteil ihrer nachhaltigen Aktivitäten am Umsatz, an den Investitionen (CapEx) und an den Betriebskosten (OpEx) ist.

Die Taxonomie-Berichterstattung ist ein zentraler Eckpfeiler, da sie erstmals eine direkte Verknüpfung von finanziellen und nicht-finanziellen Informationen herstellt. Sie ist nicht mit den anderen aktuellen Standards zu vergleichen, da sie viel strikter ist. Während die anderen Standards einem überwiegend narrativen Berichtsmodell mit hoher Flexibilität auf Ebene des Unternehmens folgen, geht sie tiefer, indem sie auf Ebene der Geschäftsaktivitäten genau definiert, was eine nachhaltige Aktivität ist und welche spezifischen Metriken zu berücksichtigen sind.

Relevanz erhält sie nicht zuletzt dadurch, dass sie die Grundlage für eine Vielzahl von Finanzprodukten wie z. B. Green Bonds bildet bzw. als Kriterium bei Ausschreibungen und Fördermittelvergaben berücksichtigt wird.

[1] Weitere Arbeiten im Rahmen diese EU-Maßnahmenpakets sind z. B. die Klimabenchmarks oder der Green Bond Standard. Siehe hierzu auch die offizielle Website der EU: https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/banking-and-finance/sustainable-finance_en

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