(1) 1Der Aufsichtsrat besteht aus elf Mitgliedern. 2Er setzt sich zusammen aus
a) |
vier Vertretern der Anteilseigner und einem weiteren Mitglied, |
b) |
vier Vertretern der Arbeitnehmer und einem weiteren Mitglied, |
c) |
einem weiteren Mitglied. |
(2) Die in Absatz 1 bezeichneten weiteren Mitglieder dürfen nicht
b) |
im Laufe des letzten Jahres vor der Wahl eine unter Buchstabe a bezeichnete Stellung innegehabt haben, |
c) |
in den Unternehmen als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber tätig sein, |
d) |
an dem Unternehmen wirtschaftlich wesentlich interessiert sein. |
(3) 1Alle Aufsichtsratsmitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten. 2Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen