Die monatliche Mindestbeitragsbemessungsgrundlage beträgt 175 EUR. Aufgrund der Rentenversicherungspflicht muss der geringfügig Beschäftigte seine Pauschalbeiträge zum vollwertigen Rentenversicherungsbeitrag aufstocken. Er trägt dann die Differenz zwischen dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers und dem Mindestbeitrag.

 
Praxis-Beispiel

Berechnung des Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteils

 
Monatliches Arbeitsentgelt 150 EUR
Mindestbeitragsbemessungsgrundlage 175 EUR
Mindestbeitrag zur Rentenversicherung 175,00 EUR × 18,6 % 32,55 EUR
Arbeitgeberanteil 150 EUR × 15 % 22,50 EUR
Arbeitnehmeranteil Differenz zum Mindestbeitrag 10,05 EUR

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