Die monatliche Mindestbeitragsbemessungsgrundlage beträgt 175 EUR. Aufgrund der Rentenversicherungspflicht muss der geringfügig Beschäftigte seine Pauschalbeiträge zum vollwertigen Rentenversicherungsbeitrag aufstocken. Er trägt dann die Differenz zwischen dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers und dem Mindestbeitrag.
Berechnung des Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteils
Monatliches Arbeitsentgelt | 150 EUR |
Mindestbeitragsbemessungsgrundlage | 175 EUR |
Mindestbeitrag zur Rentenversicherung 175,00 EUR × 18,6 % | 32,55 EUR |
Arbeitgeberanteil 150 EUR × 15 % | 22,50 EUR |
Arbeitnehmeranteil Differenz zum Mindestbeitrag | 10,05 EUR |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen