Zusammenfassend führen Mietereinbauten und -umbauten beim Mieter zu folgenden Rechtsfolgen[1]:

[1] Übersicht in Anlehnung an Korn; Strahl in: Korn, Einkommensteuergesetz, § 6 EStG Bewertung, 140. Ergänzungslieferung, September 2022, Rz. 244.2.2.

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