Für Beschäftigte im Übergangsbereich mit einem Entgelt zwischen 450,01 EUR und 520 EUR wurden Übergangsregelungen geschaffen, damit die Beschäftigung trotz der erhöhten Geringfügigkeitsgrenze ab 1.10.2022 sozialversicherungspflichtig bleibt. Die interaktive Grafik erklärt, für wen der Bestandsschutz gilt und informiert über die Befreiungsmöglichkeiten und meldetechnischen Konsequenzen.
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