Die Anerkennungsurkunde (§ 17 des Gesetzes) enthält
1. |
die Bezeichnung der anerkennenden Behörde, |
2. |
Ort und Datum der Anerkennung, |
3. |
Namen und Sitz des Vereins, |
4. |
die Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein, |
5. |
Dienstsiegel und |
6. |
Unterschrift. |
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